Reiserücktrittsversicherung für Reise nach Tschechien

März 16, 2010 | Kommentare deaktiviert

Kann eine versicherte Person eine geplante Reise beispielsweise nach Tschechien nicht antreten, entstehen gegenüber dem Reisebüro Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Stornokosten, wenn der Stornogrund versichert ist.

Abschluss

Die Reiserücktrittsversicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden und gilt ab Abschlussdatum bis zum Beginn der Reise, wobei die Abschlussfrist zu beachten ist. Diese ist abhängig vom Zeitraum Reisebuchung bis Reiseantritt und legt den Zeitpunkt fest, bis zu dem die Versicherung abgeschlossen werden muss.

Versicherte Ereignisse

Als versicherte Ereignisse gelten bei Nachweisbarkeit Tod oder schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum und unter bestimmten Voraussetzungen Verlust des Arbeitsplatzes oder auch unerwartete Einberufung zum Wehrdienst. Diese Stornogründe gelten für die versicherte Person und bei den meisten Punkten auch für versicherte Mitreisende oder nahe Familienangehörige.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsfall muss umgehend der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Am Wochenende oder an Feiertagen sollte die Meldung bei den meist vorhandenen Notrufzentralen hinterlegt werden. Zugleich muss der Versicherte die Reise nach Tschechien schnellstmöglich bei der Buchungsstelle stornieren. Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, dem Versicherer auf Wunsch jedes gewünschte Beweismittel, wie Reiseunterlagen, Buchungsbestätigungen oder ärztliche Atteste zur Verfügung zu stellen.

Um unter den vielen Anbietern das für sich beste Angebot bezüglich Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, ist vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nach Tschechien ein Tarifvergleich unbedingt empfehlenswert.

Weitere Versicherungen: KFZVersicherung, Reiseversicherung


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